Gastartikel & Advertorials kaufen

Gastartikel und Advertorials auf geprüften Medien in 28+ Ländern kaufen. Preis pro Website, Texterstellung optional, dauerhafter Link.

Ein Gastartikel ist ein redaktioneller Beitrag, der auf einer fremden Website erscheint und in der Regel einen Link zu Ihrer Seite enthält. Auf LinkBooster finden Sie Gastartikel und Advertorials auf 227736 Websites, die Sie vor der Bestellung nach Autorität, Thema, Land und Preis vergleichen können. Diese Seite erklärt die Begriffe, die Kennzeichnungspflicht, die Preise und die Schritte von der Auswahl bis zur Erfolgsmessung.

Gastartikel, Advertorial, Pressemitteilung: Die Unterschiede

Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt, dabei beschreiben sie unterschiedliche Dinge. Ein gesponserter Artikel ist ein Beitrag, für dessen Veröffentlichung der Auftraggeber zahlt. Er kann vom Werbetreibenden selbst stammen oder von einem Texter, und der Betreiber der Website stellt Platz und Reichweite zur Verfügung. Das Advertorial ist die Variante, die sich stilistisch an das Medium anpasst, aber klar werblichen Charakter hat. Es darf informieren, soll aber ein Angebot, eine Marke oder ein Thema des Auftraggebers sichtbar machen.

Der klassische Gastartikel im engeren Sinn wird dagegen ohne Bezahlung angeboten: Ein Experte liefert einen Mehrwert für die Leser, der Betreiber veröffentlicht ihn und erlaubt einen Verweis auf die Quelle. In der Praxis gibt es dafür viele Anfragen und wenig verlässliche Planbarkeit. Deshalb nutzen viele Unternehmen bezahlte Platzierungen, bei denen Preis, Zeitpunkt und Linkart vorab klar sind. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie im Beitrag Gesponserte Artikel vs. Gastartikel.

Die Pressemitteilung ist ein dritter Fall. Sie verkündet eine Neuigkeit, etwa eine Produkteinführung oder eine Auszeichnung, und richtet sich zunächst an Redaktionen, nicht an Suchmaschinen. Ihr Text ist nüchtern und sachlich, ein Backlink ist eher ein Nebeneffekt. Wer gezielt Linkaufbau betreiben will, fährt mit einem Gastartikel oder Advertorial mit klarem Themenbezug meist besser. Einen Einstieg in das Thema bietet auch der komplette Ratgeber zum Gastartikel.

Kennzeichnung und Transparenz: Was Sie beachten müssen

Bezahlte Beiträge müssen als Werbung erkennbar sein. In Deutschland ergibt sich das aus dem Wettbewerbs- und Medienrecht: Leser sollen erkennen können, dass ein Inhalt nicht rein redaktionell entstanden ist. Üblich sind Hinweise wie „Anzeige“, „Sponsored Post“ oder „Advertorial“ am Anfang des Beitrags. Die genaue Form hängt vom Medium und vom Einzelfall ab. Bei Unsicherheit sollten Sie rechtlichen Rat einholen, denn diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Für Suchmaschinen gilt ein eigener Maßstab. Google empfiehlt, bezahlte Links mit dem Attribut rel="sponsored" zu markieren. Das ist ehrlich und für das Risikomanagement sinnvoll, bedeutet aber, dass ein solcher Link weniger Ranking-Signal weitergeben kann als ein redaktioneller Link ohne Markierung. Ein bezahlter Link ohne Kennzeichnung kann dagegen gegen die Richtlinien verstoßen und im ungünstigen Fall zu Maßnahmen gegen die Seite führen.

Entscheidend ist deshalb eine realistische Erwartung: Ein Advertorial liefert Sichtbarkeit, Leser und je nach Linkart auch SEO-Wirkung, aber keine Garantie. Auf der Fiche jeder Website sehen Sie vor der Bestellung die Linkart. Wie Sie Anbieter erkennen, die minderwertige Netzwerke betreiben, zeigt der Beitrag zu PBNs und Linkfarmen.

Was kostet ein Gastartikel? Preise nach Medientyp

Die Preisspanne ist groß, weil Autorität, Reichweite, Land und Thema stark variieren. Der LinkBooster-Preisindex zeigt Preise inklusive Artikel, ohne Mehrwertsteuer, als 25. Perzentil, Median und 75. Perzentil je nach DR oder DA. Kleine Fachblogs mit DR 0–19 liegen bei 69 / 139 / 335 € (162709 Websites). Im Bereich DR 20–29 sind es 76 / 152 / 375 € (17874 Websites), bei DR 30–39 107 / 257 / 575 € (15921 Websites).

Regionale Medien und mittlere Portale finden sich meist in den Klassen 30 bis 59. DR 40–49 kommt auf 119 / 257 / 699 € (10524 Websites), DR 50–59 auf 81 / 195 / 500 € (12321 Websites). Dass die Klasse 50–59 niedriger liegt als die darunter, zeigt, dass die Autorität allein den Preis nicht bestimmt: Thema, Land und die Preispolitik der Betreiber spielen mit hinein. Große Medien beginnen bei DR 60: 119 / 410 / 1377 € (3939 Websites) bei DR 60–69 und 335 / 1224 / 3378 € (4448 Websites) ab DR 70.

Auch das Land verändert den Preis. Der Medianpreis beträgt in Frankreich 105 € (124916 Websites), in den USA 191 € (14054 Websites), in Deutschland 731 € (13715 Websites), in den Niederlanden 500 € (7187 Websites) und in Italien 432 € (6846 Websites). Weitere Werte: Polen 122 €, Großbritannien 238 €, Ukraine 47 €, Spanien 288 €, Indien 123 €, Tschechien 99 €, Kanada 350 €. Eine vertiefte Einordnung liefert Backlinks kaufen: Preise 2026, die aktuellen Konditionen stehen unter Preise & Backlink-Kosten.

Das passende Medium auswählen

Beginnen Sie mit der redaktionellen Linie. Ein Beitrag wirkt dort am besten, wo er thematisch zum Rest der Website passt und Leser tatsächlich interessiert. Prüfen Sie, welche Inhalte das Medium sonst veröffentlicht, in welchem Ton und mit welcher Qualität. Eine Website, die jedes Thema und jede Branche akzeptiert, sendet ein schwächeres Signal als ein Fachmedium mit klarem Profil. Thematische Einstiege gibt es zum Beispiel bei Business, Tech & IT oder Finanzen.

Danach folgen Zielgruppe und Kennzahlen. Jede Fiche zeigt vor der Bestellung Autorität, geschätzten Traffic, Thema, Land, Sprache, Preis und Linkart. Autoritätswerte sind Orientierung, kein Qualitätsurteil: Wie Sie Kennzahlen einordnen, erklärt der Beitrag zu Trust Flow, Domain Authority und DR. Zusätzlich lohnt ein Blick darauf, ob Traffic und Autorität plausibel zusammenpassen.

Bei internationalen Zielen entscheidet die Sprache der Zielgruppe. Ein deutscher Artikel auf einer deutschen Website hilft einer deutschsprachigen Seite meist mehr als ein Beitrag auf einer fremdsprachigen Website mit hoher Autorität. Der Katalog bietet Länderseiten für 69 Länder und 16 Themen, mehr dazu unter Backlinks nach Thema und Land und im Beitrag zu internationalem SEO.

Das Briefing: Winkel, Keyword, Ankertext und Laufzeit

Ein gutes Briefing spart Korrekturschleifen. Legen Sie zuerst den Blickwinkel fest: Welche Frage beantwortet der Artikel, und warum ist das für die Leser des Mediums relevant? Ein Beitrag, der ausschließlich Ihr Angebot lobt, wird selten gelesen und oft vom Betreiber abgelehnt. Nützliche Informationen, konkrete Beispiele und ein dezenter Bezug zu Ihrem Angebot funktionieren besser.

Nennen Sie außerdem das Hauptkeyword, die Zielseite und den gewünschten Ankertext. Wählen Sie Anker abwechslungsreich: Marke, URL, neutrale Formulierungen und nur gelegentlich ein exakter Suchbegriff. Zu viele identische Anker auf kommerzielle Begriffe wirken unnatürlich, wie der Beitrag zur Ankertext-Verteilung erläutert.

Den Text können Sie selbst liefern oder optional bei der Plattform beauftragen. Klären Sie vor der Veröffentlichung, ob Sie eine Freigabe wünschen und wie lange der Beitrag online bleiben soll. Die Veröffentlichung dauert laut Angabe zwischen 7 und 30 Tagen. Ihre Zahlung wird bis zur Veröffentlichung von der Plattform verwahrt, und ohne Veröffentlichung innerhalb der Frist erhalten Sie Ihr Geld zurück. Der Ablauf ist unter So funktioniert’s beschrieben.

Erfolg messen: Indexierung, Rankings, Traffic, Conversions

Prüfen Sie zuerst, ob der Beitrag live ist, den richtigen Link trägt und indexiert wurde. In der Google Search Console können Sie die URL prüfen. Ist ein Artikel nach einigen Wochen nicht im Index, ist das ein Warnsignal für die Qualität der Seite, aber nicht automatisch ein Fehler Ihrerseits.

Danach beobachten Sie Rankings und Sichtbarkeit der Zielseite. Backlinks wirken selten sofort und selten isoliert: Inhalt, interne Verlinkung, Suchintention und Wettbewerb spielen mit. Vergleichen Sie deshalb Zeiträume und ziehen Sie keine voreiligen Schlüsse aus einzelnen Tagesschwankungen. Garantien für bestimmte Positionen kann seriös niemand geben.

Messen Sie schließlich den Nutzen jenseits des Rankings: Empfehlungs-Traffic, Anfragen, Anmeldungen oder Verkäufe. Auch die Erwähnung in Quellen, die von KI-Suchsystemen berücksichtigt werden, kann relevant sein, wie der Beitrag zu Backlinks und KI-Suche darstellt. Wer regelmäßig Links aufbauen will, findet im Linkbuilding-Abo drei Formeln: Essentiel mit 2 Artikeln pro Monat ab DR 20 für 329 € netto, Croissance mit 4 Artikeln ab DR 30 für 1090 € und Autorité mit 6 Artikeln ab DR 40 für 2290 €. Die Websiteliste bestätigen Sie vor jedem Kauf, hinzu kommt ein Monatsbericht bei 6 oder 12 Monaten Laufzeit. Zusätzlich gibt der Pro-Plan 10 % Rabatt auf jeden Kauf, während das kostenlose Konto ohne Abo zum Ansehen des Katalogs und Bestellen genügt.

Häufige Fragen

Was ist ein Gastartikel bzw. gesponserter Artikel?

Ein Gastartikel ist ein Beitrag, der auf einer fremden Website veröffentlicht wird und meist einen Link auf Ihre Seite enthält. Wird die Veröffentlichung bezahlt, spricht man von einem gesponserten Artikel oder Advertorial. Er muss als Werbung erkennbar sein.

Wie viel kostet ein Gastartikel?

Das hängt von Autorität, Land und Thema ab. Im Preisindex liegt der Median bei Websites mit DR 0–19 bei 139 €, bei DR 40–49 bei 257 € und ab DR 70 bei 1224 €, jeweils inklusive Artikel und ohne MwSt. Nach Land schwankt der Median zwischen 47 € (Ukraine) und 731 € (Deutschland).

Muss ein Gastartikel als Werbung gekennzeichnet werden?

Ist er bezahlt, sollte er klar als Anzeige oder Sponsored Post erkennbar sein. Für den Link empfiehlt Google zudem das Attribut rel="sponsored". Wie die Kennzeichnung im Einzelfall aussehen muss, klären Sie bei Bedarf mit einer Rechtsberatung.

Kann ich meinen eigenen Text einreichen?

Ja, Sie können den Artikel selbst liefern. Alternativ lässt sich die Texterstellung als Option dazubuchen. Ein klares Briefing zu Winkel, Keyword und Ankertext hilft in beiden Fällen.

Wie lange dauert die Veröffentlichung?

Die angegebene Dauer liegt zwischen 7 und 30 Tagen. Ihre Zahlung wird bis zur Veröffentlichung verwahrt. Erscheint der Beitrag nicht innerhalb der Frist, erhalten Sie eine Rückerstattung.

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