Backlinks kaufen in Österreich: Was rechtlich erlaubt ist

Ja, Backlinks zu kaufen ist in Österreich grundsätzlich nicht verboten. Rechtlich entscheidend ist, dass bezahlte Inhalte als Werbung erkennbar sind (UWG). Aus Sicht von Google ist ein gekaufter Link ohne rel="sponsored" oder rel="nofollow" dagegen ein Verstoß gegen die Spam-Richtlinien. Dieser Artikel trennt beide Ebenen und liefert eine Checkliste für Käufer sowie Hinweise für Verkäufer. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Rechtslage in Österreich: Kein Verbot, aber klare Regeln

Es gibt kein österreichisches Gesetz, das den Kauf von Backlinks als solchen untersagt. Ein Link ist eine Marketingleistung, und der Handel damit ist Vertragsfreiheit. Rechtlich relevant wird es, sobald der Eindruck entsteht, ein Inhalt sei redaktionell und unabhängig, obwohl er bezahlt wurde.

Maßgeblich ist das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es verbietet irreführende Geschäftspraktiken, und dazu zählt das Verschleiern des Werbecharakters. Ergänzend gelten das E-Commerce-Gesetz (ECG) mit seinen Vorgaben zur Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation und das Mediengesetz, das bei entgeltlichen Veröffentlichungen in Medien eine Kennzeichnung als „Entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ vorsieht.

Wichtig: Die Rechtslage kann sich ändern und hängt vom Einzelfall ab. Bei größeren Kampagnen oder Zweifeln lohnt eine kurze Prüfung durch eine auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei.

UWG und Kennzeichnungspflicht: Wann ein Link Werbung ist

Ein gesponserter Artikel oder ein bezahlter Link gilt als Werbung, wenn ein Unternehmen dafür eine Gegenleistung erbringt, sei es Geld, ein Produkt oder ein Tausch. Der Leser muss das auf den ersten Blick erkennen können. Ein versteckter Hinweis im Impressum oder ganz unten im Text genügt in der Regel nicht.

Was als ausreichende Kennzeichnung gilt

Üblich sind gut sichtbare Hinweise wie „Anzeige“, „Werbung“, „Sponsored Post“ oder „Entgeltliche Einschaltung“, am Anfang des Beitrags oder direkt über der Überschrift. Der Hinweis sollte sich nicht in einer kleinen, hellgrauen Schrift verstecken.

Auch der Autor oder die Rubrik kann Hinweis sein, etwa „Partnerbeitrag“. Eindeutig ist ein Begriff, der Werbung klar benennt, besser als vage Formulierungen wie „Mit freundlicher Unterstützung“.

Wer haftet bei einem Verstoß?

Abmahnungen und Unterlassungsklagen können Mitbewerber oder Verbände aussprechen. Betroffen sein können sowohl der Werbende, also der Käufer des Links, als auch der Betreiber der Website, die den Inhalt veröffentlicht. Beide sollten daher die Kennzeichnung vertraglich regeln.

Googles Richtlinien: Das eigentliche Risiko

Unabhängig vom Gesetz verbietet Google Linkschemata. Links, die gegen Bezahlung gesetzt werden und PageRank weitergeben sollen, gelten als Verstoß gegen die Spam-Richtlinien. Die Lösung, die Google selbst nennt: bezahlte Links mit rel="sponsored" oder rel="nofollow" markieren.

Mögliche Folgen sind manuelle Maßnahmen oder dass Google die Links schlicht ignoriert. Das Ziel ist also nicht, die Regeln zu umgehen, sondern ein Linkprofil aufzubauen, das auch ohne reinen Ranking-Effekt sinnvoll ist: Reichweite, Markenbekanntheit und Verweisverkehr. Eine Anleitung zur Technik finden Sie im Beitrag rel="sponsored" richtig setzen.

Dofollow-Links aus Redaktionen entstehen, wenn Medien Ihre Inhalte unbezahlt aufgreifen. Bezahlte Platzierungen mit dofollow bleiben ein Risiko, das Sie bewusst und informiert tragen. Seriöse Anbieter nennen vor der Bestellung, ob ein Link dofollow oder sponsored ist.

Checkliste für Käufer in Österreich

Mit diesen Punkten reduzieren Sie rechtliche und SEO-Risiken, bevor Sie eine Bestellung auslösen.

Vor dem Kauf prüfen

1. Werbekennzeichnung: Ist im Vertrag festgehalten, dass der Beitrag sichtbar als Anzeige markiert wird? 2. Linkattribut: Ist klar, ob rel="sponsored", nofollow oder dofollow gesetzt wird? 3. Seitenqualität: Hat die Website echten Traffic, eine thematische Ausrichtung und redaktionelle Inhalte? Wie Sie minderwertige Seiten erkennen, zeigt der Beitrag zu PBNs und Linkfarmen.

4. Themenbezug: Passt der Beitrag zu Ihrer Branche und zur Zielgruppe? 5. Ankertext: Setzen Sie überwiegend Marken- und neutrale Anker, wie im Artikel zur Ankertext-Verteilung beschrieben. 6. Zahlung: Wird das Geld erst nach Veröffentlichung freigegeben oder gibt es eine Rückerstattung?

Budget realistisch planen

Die tatsächlichen Preise eines gesponserten Artikels inklusive Texterstellung (netto) bei LinkBooster liegen je nach Autorität der Seite (DR/DA) bei einem Median von 137 € (DR 0–19), 257 € (DR 30–39), 195 € (DR 50–59) und 410 € (DR 60–69). Seiten ab DR 70 liegen im Median bei 1.224 €. Nach Land betrachtet liegt der Median in Deutschland bei 731 €, in den Niederlanden bei 500 € und in Frankreich bei 105 €.

Ein Beispiel: Für drei Artikel auf Seiten mit DR 30–39 planen Sie etwa 770 € netto (3 × 257 €). Details zur Kalkulation finden Sie unter Backlink-Preise und im Beitrag Backlinks kaufen: Preise 2026.

Österreichische Websites als Linkquellen

Für lokale Sichtbarkeit sind Links von österreichischen Seiten besonders wertvoll, weil sie Sprache, Region und Zielgruppe bestätigen. Auf der Seite Backlinks und Sponsored Articles für Österreich sehen Sie, welche Angebote es gibt. Für den DACH-Markt lohnt auch ein Blick auf Deutschland und die Schweiz.

Achten Sie auf die Themen. Besonders breit vertreten sind Nachrichten & Presse, Business, Industrie & Bau, Technologie, Gesundheit, Tourismus und Finanzen. Für Österreich sind Tourismus und Business naheliegend, da sie viele regionale Fachmedien haben. Auf Themenseiten wie Business-Backlinks oder Nachrichten- und Medien-Backlinks filtern Sie gezielt.

Der Katalog umfasst 228.052 geprüfte Websites. Die Veröffentlichung dauert üblicherweise 7 bis 30 Tage. Das Geld bleibt bis zur Veröffentlichung beim Marktplatz, und bei Nichtveröffentlichung im angekündigten Zeitraum erfolgt eine Rückerstattung.

Hinweise für Verkäufer: Links und Gastartikel anbieten

Wer als Website-Betreiber in Österreich Beiträge gegen Bezahlung veröffentlicht, trägt die Verantwortung für die Kennzeichnung. Markieren Sie jeden bezahlten Beitrag sichtbar als Anzeige und setzen Sie bezahlte Links standardmäßig auf rel="sponsored". Das schützt Sie vor Abmahnungen und vor Googles Maßnahmen gegen Ihre Domain.

Lehnen Sie Inhalte ab, die irreführend, themenfremd oder von schlechter Qualität sind. Ein Blog, das wahllos Links verkauft, verliert Leser und Vertrauen. Praktische Hinweise bietet der Leitfaden zur Monetarisierung mit gesponserten Artikeln. Ihre Seite können Sie über Gastartikel verkaufen oder Links verkaufen anbieten.

Häufige Fehler vermeiden

Der häufigste Fehler ist ein fehlender Werbehinweis: Der Beitrag sieht aus wie ein redaktioneller Artikel, ist aber bezahlt. Ebenso problematisch sind Links von Seiten ohne Leser, die nur für den Linkverkauf existieren, sowie exakte Money-Keywords als Ankertext in großer Zahl.

Weitere Fehler: nur auf Preis statt Qualität zu achten, keine schriftliche Vereinbarung zu Attribut und Laufzeit zu treffen und Links in kurzer Zeit massiv aufzubauen. Besser ist ein stetiger Aufbau, etwa mit einem Linkbuilding-Abo, und eine Strategie, die zu Ihrem Unternehmen passt, wie im Linkaufbau-Plan für KMU.

Backlinks zu kaufen ist in Österreich nicht per se verboten, solange bezahlte Inhalte klar als Werbung gekennzeichnet sind. Das größere Risiko liegt bei Google, wenn bezahlte Links ohne rel="sponsored" oder nofollow gesetzt werden. Prüfen Sie Seitenqualität, Kennzeichnung und Linkattribut, planen Sie das Budget realistisch und starten Sie mit wenigen, thematisch passenden Platzierungen. Wie der Ablauf funktioniert, erklärt die Seite So funktioniert's.

Häufige Fragen

Ist es in Österreich illegal, Backlinks zu kaufen?

Nein, der Kauf ist nicht grundsätzlich verboten. Rechtlich relevant ist die Kennzeichnung: Bezahlte Beiträge müssen als Werbung erkennbar sein (UWG). Ein Verstoß kann zu Abmahnungen führen.

Muss ein bezahlter Gastartikel gekennzeichnet werden?

Ja, wenn dafür eine Gegenleistung erfolgt. Ein sichtbarer Hinweis wie „Anzeige“ oder „Entgeltliche Einschaltung“ am Beitragsanfang ist üblich. Ein versteckter Hinweis reicht meist nicht aus.

Verstößt ein gekaufter Link gegen Googles Richtlinien?

Ja, wenn er PageRank weitergeben soll, ohne markiert zu sein. Google verlangt für bezahlte Links rel="sponsored" oder rel="nofollow". Ohne Markierung drohen Ignorieren der Links oder manuelle Maßnahmen.

Wie viel kostet ein gesponserter Artikel?

Bei LinkBooster liegt der Median je nach Autorität zwischen 137 € (DR 0–19) und 1.224 € (DR 70+), netto und inklusive Texterstellung. Der Preis hängt stark von Land, Thema und Seitenqualität ab.

Was sollte ich als Website-Betreiber beachten?

Kennzeichnen Sie jeden bezahlten Beitrag sichtbar und setzen Sie bezahlte Links auf rel="sponsored". Veröffentlichen Sie nur Inhalte, die thematisch zu Ihrer Seite passen und für Leser nützlich sind.

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